Gäste des Biergartens Luckmann 49143 Bissendorf im September 2024
Wir, die Gäste des Biergartens Luckmann, fordern die Gemeinde Bissendorf und den Landkreis Osnabrück auf, sich tatkräftig und nachhaltig für die Fortführung und den Erhalt des Biergartens Luckmann in Bissendorf Nemden einzusetzen.
Wie aus dem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 31. 08. 2024 hervorgeht, werden dem Betreiber des Biergartens seit geraumer Zeit von wenigen später zugezogenen Anliegern sowie Gemeinde und Landkreis erhebliche Schwierigkeiten gemacht, die die Fortführung des Biergartens infrage stellen.
Die Gemeinde Bissendorf und der Landkreis Osnabrück haben hierbei ihren Anteil. Durch Fehler und Versäumnisse bei der Bauplanung haben sie einen vermeidbaren Konflikt hervorgerufen. Vermeintliche Individualinteressen werden nun über das Allgemeininteresse an attraktiven Freizeit- und Tourismusangeboten für Bissendorf, das nähere und weitere Umfeld gestellt. Dies steht ganz im Widerspruch zu den Sonntagsreden und bunten Flyern mit Freizeit- und Tourismuswerbung. Der Biergarten Luckmann hat sich über weit mehr als ein Jahrzehnt zu einem attraktiven Freizeitangebot insbesondere für Radfahrer, Wanderer, Ausflügler, Eltern mit Kindern entwickelt. Der Biergarten dient vielen Menschen als Treffpunkt, bietet vielseitige Gastronomie, Geselligkeit, Erholung, Kultur, Ausgangsort für Unternehmungen. Die Besucher wollen auf diesen Ort in attraktiver Lage und auf dieses Angebot nicht verzichten.
Der Konflikt geht offensichtlich auf Fehler und Versäumnisse schon bei der Bauplanung zurück. Diese waren vorhersehbar, vermeidbar, haben die Konflikte bewirkt. Bereits vor der Bauplanung bestand der Biergarten Luckmann. Die Planung hätte folglich auf das Umfeld mit dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Rücksicht nehmen müssen. Dieses aus dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) fließende Recht ist offenbar bei der Planung gar nicht gesehen oder nicht genügend berücksichtigt worden.
Es ist nun Aufgabe von Gemeinde und Landkreis, eine nachhaltige Lösung für ihre Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit zu finden.
Und die vermeintlich in ihren subjektiv Rechten beschwerten Nachbarn? Sie wussten bei Erwerb des Baulandes und Einreichung des Bauantrages um den lange bestehenden Biergarten Luckmann. Nun wollen sie in ihren Rechten „verletzt“ sein?
Natürlich haben auch sie eine Mitwirkungspflicht, zugunsten des Allgemeinwohls einen Interessenausgleich herbeizuführen.
Schlicht gesagt, man kann auch mal bei üblichem Geräuschpegel stundenweise Fenster und Türen geschlossen halten (dreifach Verglasung schützt übrigens äußerst wirksam), Verständnis aufbringen und Toleranz üben. In dem attraktiven Biergarten treffen und unterhalten sich Menschen, erfreuen sich an Geselligkeit und gastronomischem Angebot, spielen Kinder, hören angemessener zurückhaltender Biergartenmusik zu. Übrigens ist der Biergarten nur in der Sommerzeit an Wochenenden und zeitlich begrenzt geöffnet!
Was in dieser Sache gerade stattfindet, ist einsichtigen Bürgern nicht zu vermitteln!
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